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Johannes von Gott und Kamillus von Lellis: Zwei Heilige - eine Liebe
Seit 140 Jahren Schutzpatrone der Krankenhäuser und Kranken


Es gibt Handlungen in der Geschichte der Kirche, die zwar an einen bestimmten historischen Moment gebunden sind, aber bis heute ihre Leuchtkraft bewahren. Dazu gehört das Breve, mit dem Papst Leo XIII. im Jahr 1886 den heiligen Johannes von Gott und den heiligen Kamillus von Lellis zu universalen Schutzpatronen der Krankenhäuser und der Kranken erklärte. 

Dabei handelte es sich nicht um eine bloße Anerkennung volkstümlicher Frömmigkeit, sondern um die Bekräftigung einer tief im Evangelium verwurzelten Wahrheit: Die Sorge um die Kranken gehört zu den bevorzugten Bereichen, in denen sich das Antlitz der Kirche offenbart. Bezeichnend sind die Worte, mit denen das am 27. Mai 1886 erlassene Dekret, das dem Breve Leos XIII. vorausging, beginnt: „Inter omnigenas virtutes, quibus Catholica praefulget Ecclesia, caritas eminet“ – „Unter allen Tugenden, durch die die katholische Kirche hervorsticht, ragt die Liebe heraus“ –, ein Hinweis auf die zentrale Bedeutung der Nächstenliebe unter den kirchlichen Tugenden.

 

Der historische Kontext und die Proklamation des Patroziniums 

Die Initiative ging ursprünglich im Jahr 1886 von Kardinal Guglielmo Sanfelice, Priester der Kirche von Rom, aus. Anlass war die Feier 300 Jahre Bestätigung des Kamillianerordens durch Papst Sixtus V. am 18. März 1586.

Gleichzeitig schlug Kardinal Lucido Maria Parocchi, Generalvikar von Rom und Protektor des Hospitalordens des heiligen Johannes von Gott von 1884 bis 1899, vor, den heiligen Johannes von Gott gemeinsam mit dem heiligen Kamillus als Gründer der beiden bedeutendsten Hospitalorden zu ehren. 

Die Initiative fand breite Zustimmung bei Kardinälen, Bischöfen und dem gläubigen Volk.

Die offizielle Bittschrift wurde der Kongregation der Heiligen Riten von Pater Giovanni Maria Alfieri, Generaloberer des Hospitalordens des heiligen Johannes von Gott, sowie vom Generalvikar der Kamillianer, Pater Gioacchino Ferrini, vorgelegt. Kardinal Mieczysław Ledóchowski, Sekretär der Apostolischen Breven, nahm die Bitte entgegen und legte sie der Kongregation der Heiligen Riten vor. Nachdem diese am 15. Mai 1886 das Gutachten von Monsignore Agostino Caprara, Promotor des Glaubens, angehört hatte, sprach sie sich zugunsten der Gewährung aus und erließ am 27. Mai 1886 das Dekret: „Pro gratia concessionis Sanctorum Camilli de Lellis, et Ioannis de Deo in Patronos pro omnibus Hospitalibus et Infirmis ubique degentibus…“ 

Weniger als einen Monat später bestätigte Leo XIII. diese Entscheidung mit dem Apostolischen Breve Dives in misericordia vom 22. Juni 1886 und verlieh ihr universalen Charakter. Damit wurden die beiden Heiligen offiziell zu universalen Schutzpatronen aller Krankenhäuser und aller Kranken erklärt. Zugleich wurden ihre Namen in die Litanei für die Sterbenden aufgenommen, unmittelbar nach dem Namen des heiligen Franziskus, als Ausdruck der geistlichen Bedeutung ihrer Verehrung: „…et insertionis in Litaniis Agonizantium nominum Sancti Camilli, et Sancti Ioannis de Deo post nomen S. Francisci“. 

In den folgenden Monaten wurde diese Anerkennung auch innerhalb des Ordens konkret umgesetzt. Mit einem Rundschreiben vom 29. Januar 1887 lud Pater Giovanni Maria Alfieri dazu ein, das Fest des heiligen Johannes von Gott mit besonderer Feierlichkeit zu begehen. Am 8. März 1887 wurde die Proklamation des Patroziniums offiziell in der Kirche San Giovanni Calibita gefeiert. Zu diesem Anlass wurde eine gedruckte Broschüre mit dem Dekret vom 27. Mai 1886 und dem Breve vom 22. Juni 1886 verteilt.[1] 

Die Anerkennung wurde in Liturgie und kirchlicher Praxis weiter gefestigt und schließlich 1930 von Papst Pius XI. auf die Krankenpfleger und ihre Vereinigungen ausgedehnt, deren Schutzpatrone die beiden Heiligen ebenfalls wurden.

 

Die Liebe als geschichtliche Gestalt der Sendung der Kirche 

Von ihren Anfängen an zeichnete sich die christliche Tradition durch eine aktive Präsenz an den Orten des Leidens aus. In diesem Horizont stehen die Gestalten des heiligen Johannes von Gott und des heiligen Kamillus von Lellis, die von der Kirche als herausragende Zeugen einer bis zur völligen Hingabe gelebten Liebe anerkannt werden. Das Dekret fasst ihr Zeugnis treffend zusammen: „pari caritatis ardore succensi, animam suam pro aegrotantium salute ponere non dubitarunt“ – „von derselben Glut der Liebe beseelt, zögerten sie nicht, ihr Leben für das Heil der Kranken hinzugeben“. 

Beide teilten dieselbe grundlegende Lebensausrichtung: den Dienst an den Kranken als Ort radikaler christlicher Nächstenliebe. Diese gemeinsame Berufung nahm jedoch unterschiedliche, sich ergänzende Formen an. 

Der heilige Johannes von Gott förderte ein erneuertes Verständnis der Krankenpflege, das die Würde des Menschen und die konkreten Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellte und zu einer echten Reform des Krankenhauswesens beitrug. Der heilige Kamillus von Lellis wiederum betonte besonders die geistliche Dimension der Pflege, vor allem in der Begleitung Sterbender, und machte deutlich, dass die Sorge um den Körper untrennbar mit der Sorge um die Seele verbunden ist. 

Das Dekret bringt diese Komplementarität prägnant zum Ausdruck: Der eine stärkt die Seelen in den letzten Augenblicken des Lebens, der andere heilt die Körper, ohne das Heil der Seele zu vernachlässigen: „[san Camillo de Lellis] alter animas in extremo agone roborat; [san Giovanni di Dio] alter corporibus medelam praebens animarum quoque salutem curat.“

So entsteht eine ganzheitliche Sicht der Sorge um den Menschen, in der körperliche und geistliche Dimension eng miteinander verbunden sind.

 

Die Liebe in der Soziallehre von Papst Leo XIII. 

Die kirchliche Reflexion über die Nächstenliebe, wie sie im Leben der Heiligen sichtbar wird, findet eine bedeutende Entsprechung im Lehramt Leos XIII. Derselbe Papst, der 1886 die beiden Heiligen zu universalen Schutzpatronen der Krankenhäuser und Kranken erklärte, ist auch Verfasser der Enzyklika Rerum Novarum (1891), die als Grunddokument der katholischen Soziallehre gilt. 

Darin wird die Liebe als unverzichtbares Prinzip für die Ordnung der sozialen Gerechtigkeit anerkannt und als „Herrin und Königin aller Tugenden“ bezeichnet.[2] Sie ist kein nebensächliches Element, sondern die höchste Form christlichen Handelns, die gesellschaftliche Prozesse auf das Wohl des Menschen hin auszurichten vermag. 

Zwischen der Proklamation von 1886 und der späteren sozialethischen Lehre besteht daher ein enger Zusammenhang: Beide entspringen dem Bewusstsein für die ganzheitlichen Bedürfnisse des Menschen – materielle wie geistliche – und der Überzeugung, dass nur eine in ihrem vollen Sinn verstandene Liebe diesen Bedürfnissen gerecht werden kann. 

In dieselbe Richtung weist auch die Lehre des heiligen Johannes von Gott, der dazu ermahnte, die Liebe als „Mutter aller Tugenden“[3] zu bewahren und damit ihre schöpferische Kraft im christlichen Leben hervorhob.

 

Die Aktualität des Patroziniums und heutige Perspektiven 

Mehr als ein Jahrhundert später hat der Titel der Schutzpatrone der Krankenhäuser und Kranken nichts von seiner Aktualität verloren. In einer Zeit, in der die Medizin auf technisch-wissenschaftlicher Ebene außerordentliche Fortschritte erzielt hat, zugleich aber bisweilen Gefahr läuft, die Person aus dem Blick zu verlieren, bietet das Zeugnis der beiden Heiligen weiterhin wichtige Orientierung. 

Es erinnert insbesondere an einige grundlegende Einsichten: Pflegen bedeutet nicht einfach heilen; fachliche Kompetenz verlangt eine entsprechende menschliche Haltung; und der kranke Mensch erschöpft sich nicht in seiner Krankheit. 

Daraus ergibt sich ein Modell der Gesundheitsversorgung, das Kompetenz, Mitgefühl und geistliche Aufmerksamkeit miteinander verbindet und die unverletzliche Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellt. 

Unsere Schutzpatrone erinnern uns daran, dass Liebe nicht bloß aus guten Absichten besteht, sondern eine beständige Haltung ist, die den Menschen konkret berührt und sich der Zerbrechlichkeit des anderen zuwendet. Gerade dadurch wird Liebe glaubwürdig und wahr. Wahre Liebe ist die Verkörperung des Mitgefühls, das in konkreten Handlungen der Fürsorge Gestalt annimmt – in Handlungen und Haltungen, die die Liebe Gottes zu jedem Menschen offenbaren, der an Leib und Seele leidet.

Der Titel der Schutzpatrone ist daher nicht nur historische Erinnerung, sondern ein Auftrag, der die Geschichte durchzieht und die Gegenwart herausfordert. Johannes von Gott und Kamillus von Lellis bezeugen, dass die Nächstenliebe kein abstraktes Ideal ist, sondern eine fortwirkende Realität, die Orte des Leidens in Räume der Würde, der Hoffnung und wahrer Menschlichkeit verwandeln kann.


Literatur

P. Francesco Maria Risi, O.H., Bollario dell’Ordine di S. Giovanni di Dio, Rom, Tipografia degli Artigianelli S. Giuseppe, 1905.

Fra Giuseppe Magliozzi, O.H., I due Santi Patroni degli ospedali e dei malati, in: Vita ospedaliera, Nr. 5, S. 70–73, 1986.

Fra Giuseppe Magliozzi, O.H., S. Camillo de Lellis e S. Giovanni di Dio Patroni degli ospedali e dei malati, S. 185–191, in: Pagine Juandediane, Rom, Centro Studi San Giovanni di Dio, 1992. 



[1] Archiv der Generalkurie des Hospitalordens des hl. Johannes von Gott - AGF, Heiliger Stuhl. Kult II, XLVII/I/A8, Fasz. e; AGF, Heiliger Stuhl. Brevia und Dekrete, XLVII/I/B3, Fasz. II.

[2] LEO XIII., Enz. Rerum Novarum, (15. Mai 1891), 45.

[3] HEILIGER JOHANNES VON GOTT, 3. Brief an die Herzogin von Sessa, 16.

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