Definition

   

Aus der Instruktion "Die Reliquien in der Kirche: Echtheit und Aufbewahrung ". Rom 2017

“Die Reliquien haben in der Kirche immer besondere Verehrung und Aufmerksamkeit genossen, weil der für die Auferstehung bestimmte Leib der Seligen und Heiligen auf Erden der lebendige Tempel des Heiligen Geistes war und das Werkzeug ihrer Heiligkeit, die vom Apostolischen Stuhl durch ihre Selig- und Heiligsprechung anerkannt worden ist[1]. Die Reliquien der Seligen und Heiligen dürfen nicht der Verehrung der Gläubigen ausgesetzt werden ohne die entsprechende Bestätigung der kirchlichen Autorität, die ihre Echtheit garantiert.

Traditionsgemäß werden als bedeutende Reliquien der Leib der Seligen und Heiligen oder die nennenswerten Teile der Körper selbst oder auch der gesamte Umfang der von ihrer Verbrennung stammenden Asche verstanden. Diesen Reliquien widmen die Diözesanbischöfe, die Eparchen und jene, die ihnen im Recht gleichgestellt sind, und die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen eine spezielle Sorge und Aufsicht, um deren Aufbewahrung und Verehrung sicherzustellen und Missbrauch mit ihnen zu vermeiden. Sie müssen darum in entsprechenden versiegelten Urnen aufbewahrt und an Orten aufgestellt werden, die ihre Sicherheit gewährleisten, ihre Sakralität respektieren und ihrer Verehrung förderlich sind.

Als wenig bedeutende Reliquien sind kleine Fragmente des Leibes von Seligen und Heiligen zu betrachten oder auch Gegenstände, die in direktem Kontakt mit diesen Personen waren. Sie müssen möglichst in versiegelten Schaugefäßen verwahrt werden. Auf jeden Fall sind sie in religiöser Gesinnung aufzubewahren und zu ehren, wobei jede Form von Aberglaube oder Vermarktung zu vermeiden ist.

Gleiche Sorgfalt ist anzuwenden auch bei den sterblichen Überresten (exuviae) der Diener Gottes und der Verehrungswürdigen, deren Selig- und Heiligsprechungsverfahren am Laufen sind. Solange sie nicht zu den Ehren der Altäre durch die Selig- und Heiligsprechung erhoben wurden, dürfen ihre sterblichen Überreste keinerlei öffentliche Verehrung erfahren noch genießen sie jene Privilegien, die alleine dem Leib dessen reserviert sind, der selig oder heilig gesprochen worden ist.”

 
 

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